1. Auftrag der offenen Ganztagsschule
(Gesetzes- und Erlasslage in NRW - BASS: Runderlass v.
31.7.08, 12-63 Nr. 4)
Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen. Die
Achtung der Würde des Menschen und die Bereitschaft zum sozialen Handeln sind
wesentliche Ziele der Erziehung. Die Schule wahrt Offenheit und Toleranz
gegenüber den unterschied-lichen weltanschaulichen und politischen
Vorstellungen.
Der
Ganztagsbereich ist ein wichtiger Teil der Grundschule Grundschöttel und damit
ebenso diesen Grundsätzen der Erziehungs- und Bildungsarbeit verpflichtet. Die
OGS sorgt für ein umfassendes Erziehungs- und Bildungsangebot, das sich am
Bedarf der Kinder und Eltern orientiert und vor allem die individuelle
Förderung der schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung der Kinder in
den Blick nimmt.
Mit der
Einrichtung der „Verlässlichen Schule“ und der „Offenen Ganztagsschule“ in
Nordrhein Westfalen verfolgt die Landesregierung mehrere Ziele, durch die
folgende grundsätzliche Aufträge entstehen: Verbesserung der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf insbesondere für berufstätige Frauen und Alleinerziehende,
Öffnung von Schule im Sozialraum und Kooperation mit anderen Partnern,
Verbesserung und Veränderung der Lehr- und Lernkultur, Chancengleichheit
insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder, Lebensweltorientierung der
Angebote und Beteiligung von Kindern und Eltern.
Das folgende Konzept des offenen Ganztages ist
verbindlicher Bestandteil unseres Schulprogramms.
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