Inklusion bedeutet, dass sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
sowie Kinder ohne Förderbedarf gemeinsam an unserer Schule unterrichtet
werden.
Gemäß der Verordnung über die sonderpädagogische
Förderung kann ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in einer
Grundschule mit sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet werden.
Im Gemeinsamen Unterricht lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf
zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen
Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch
eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen
individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in
der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.
5.1 Förderbereiche
Im Gemeinsamen Unterricht an unserer Schule werden Kinder
mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen "Sprache",
"Emotionale Entwicklung" und "Lernen" unterrichtet. Schüler
mit Sprachentwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten werden
zielgleich d.h. nach den Lernzielen der Grundschule unterrichtet, Schüler mit
dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent d.h. nicht in allen
Unterrichtsfächern nach den Lernzielen der Grundschule unterrichtet. Die
unterschiedlichen Angebote und Anforderungen entsprechen ihren individuellen
Lernvoraussetzungen.
Dabei sind in den Klassen mit gemeinsamem Unterricht differenzierende Formen
der Planung sowie der Durchführung und der Ausgestaltung der Unterrichts- und
Erziehungsprozesse in besonderem Maße erforderlich. Gemeinsamer Unterricht
ermöglicht den Kindern, im sozialen Bereich voneinander zu lernen und eine
Vielzahl von Anregungen im Leistungsverhalten zu erhalten.
5.1.1 Förderschwerpunkt "Sprache"
Förderbedarf im Bereich Sprache liegt vor, wenn ein Kind
in einem oder mehreren der folgenden Aspekte Beeinträchtigungen aufweist:
-
Aussprache
(phonetisch-phonologischer Bereich [Dyslalie/Stammeln]: Störung der
Aussprache einzelner, mehrerer oder vieler Laute und Laut-verbindungen;
diese werden durch andere Laute ersetzt oder falsch bzw. gar nicht
gesprochen)
-
Satz- und
Wortbildung (morphologisch-syntaktischer Bereich: die Wortbildung und/oder
der Satzbau sind nicht korrekt)
-
Wortschatz
(semantisch-lexikalischer Bereich: die Bedeutung von Wörtern wird nicht
verstanden, der aktive und/oder passive Wortschatz ist nicht
altersentsprechend, es treten Wortfindungsstörungen auf)
-
Redefluss
(pragmatisch-kommunikativer Bereich: Stottern, mangelndes
Sprachverständnis, Poltern[überhastete Sprechweise], Sprechangst)
-
allgemeine
Sprachentwicklungsverzögerung (verspäteter Sprechbeginn und/oder
verlängerte Sprachentwicklung; Kennzeichen sind: Fehler bei der Aussprache
und beim Satzbau sowie ein nicht altersgemäßer Wortschatz)
5.1.2 Förderschwerpunkt "Emotionale
Entwicklung"
Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich
des Verhaltens haben oft Schwierigkeiten, ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen,
oder werden durch familiäre oder soziale Probleme überfordert. So ziehen sie
sich in sich selbst zurück oder reagieren mit Aggressionen oder Clownerien.
Dadurch werden sie meist von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern abgelehnt.
So benötigen diese Kinder und Jugendlichen Hilfen, um ihre Umwelt anders
wahrnehmen zu können, angemessene Verhaltensweisen und ein positives
Selbstwertgefühl aufbauen zu können.
5.1.3 Förderschwerpunkt "Lernen"
Die pädagogische Ausgangslage von Kindern und
Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Lern- und Leistungsverhaltens,
insbesondere des schulischen Lernens, stellt sich vielfach in Verbindung mit
Beeinträchtigungen der motorischen, sensorischen, kognitiven, sprachlichen
sowie sozialen und emotionalen Fähigkeiten dar. Diese können unmittelbare
Auswirkungen auf alle grundlegenden Entwicklungsbereiche haben und zeigen sich
vor allem
- in der
Grob- und Feinmotorik
- in Wahrnehmungs-
und Differenzierungsleistungen
- in der
Aufmerksamkeit
- in der
Entwicklung von Lernstrategien
- in der
Aneignung von Bildungsinhalten
- in
Transferleistungen
- im
sprachlichen Handeln
- in der
Motivation
- im sozialen
Handeln
- im Aufbau
von Selbstwertgefühl und einer realistischen Selbsteinschätzung
Beeinträchtigungen in den genannten Entwicklungsbereichen
haben wiederum Auswirkungen auf Denken, Orientierungsfähigkeiten sowie
Einstellungen und Haltungen. Hierbei werden Ausmaß und Folgen einer
Lernbeeinträchtigung insbesondere vom soziokulturellen Um-feld, von der
Einstellung und dem Verhalten von Bezugspersonen, vor allem von
Familienmitgliedern, beeinflusst.
5.2 Realisierung
Die Förderung der Schüler geschieht nach Absprache
zwischen dem Grundschullehrer und dem Förderschullehrer im Klassenverband, in
Einzeltherapie/- förderung, in Kleingruppenarbeit oder im Team-teaching; eine
ebenso wesentliche Rolle spielt die Beratung der Eltern und die Zusammenarbeit
mit Logopäden, Ergotherapeuten und/oder anderen an der Förderung des Kindes
beteiligten Experten. Des Weiteren werden Kinder je nach Behinderungsart von
sozialintegrativen Fachkräften im Unterricht begleitet.
Aufgaben von sonderpädagogischen Lehrkräften und Lehrkräften der allgemeinen
Schule sind daher:
- die
Abstimmung im Hinblick auf ihr pädagogisches Handeln
- die
Gestaltung eines Klimas der gemeinsamen Verantwortung in der Lerngruppe,
das von Akzeptanz und Toleranz, von Rücksichtnahme und
Unterstützungsbereitschaft geprägt ist
- eine
besondere Berücksichtigung der Erlebnis- und Erfahrungswelt der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- eine
Einbindung von individualisierenden und differenzierenden Maßnahmen in ein
pädagogisches Gesamtkonzept der Lerngruppe
- die
Förderung der motorischen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und
sozialen Entwicklung aller Kinder
- die
Stärkung der Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern durch Förderung
des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls, der Leistungsbereitschaft,
der Frustrationstoleranz
- die
Entwicklung und die Fortschreibung eines Förderplans
- die
gemeinsame Beratung mit den Eltern. Spezifische Aufgaben der
sonderpädagogischen Lehrkräfte betreffen:
- die
begleitende Diagnostik
- die
Förderprogramme für Motorik, Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit sowie
sprachliches Handeln und kognitive, emotionale und soziale
Entwicklung
- die
Förderung von Lernstrategien und Arbeitsorganisation
- die Beratung für den gemeinsamen Unterricht
5.3 Förderpläne
Ein
individueller Förderplan verzahnt individuelle, entwicklungsspezifische
Förderziele mit fachbezogenen Lernzielen und standortbezogenen Lehrplänen. In
einem Förderplan werden relevante Aspekte der Lernausgangslage, vordringliche
Förderziele sowie festgelegte Maßnahmen für die Unterrichtspraxis dokumentiert.
Für jeden Schüler wird jährlich auf Grundlage von Beobachtungen und
sonderpädagogischer Diagnostik ein Förderplan erstellt, der im Laufe des
Schuljahres evaluiert und ggf. überarbeitet wird:
Schritte zur Erstellung eines Förderplanes
- Ausgangslage
ermitteln
- in
Wahrnehmungs- und Differenz Verhaltensbeobachtungen austaschen
- Stärken und
Schwächen darstellen
- Kind-Umfeld-Analyse
durchführen
- Förderziele
finden
- Lernmaterial,
Konzepte, Methoden auswählen
- Zuständigkeiten
verabreden
- Zeitliche
Rahmen festlegen
- Umsetzungsmöglichkeiten
in der Schulumgebung planen
- Maßnahmen
evaluieren
Notationsschema
Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin mit Förderbedarf wird ein
Förderplan mit individuellen Maßnahmen erstellt. Förderangebote, Ziele,
Methoden und Name der Lehrperson werden in zeitlich regelmäßigen Abständen in
den Förderplan eingetragen. So ist eine genaue Übersicht über die Entwicklung
des Schülers/der Schülerin möglich. Eine Ermittlung des weiteren
Förderbedarfs wird durch das Notationsschema ebenfalls möglich, sodass bei
Bedarf kurzfristig ein neuer Förderplan erstellt werden kann.
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