5. Inklusion 

Inklusion bedeutet, dass sowohl Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Kinder ohne Förderbedarf gemeinsam an unserer Schule unterrichtet werden.

Gemäß der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung kann ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch in einer Grundschule mit sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet werden.
Im Gemeinsamen Unterricht lernt ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf zusammen mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Lehrkraft für Sonderpädagogik. Beide erstellen gemeinsam einen individuellen Förderplan für das Kind. Sie unterrichten zeitweise zusammen in der Klasse und überprüfen regelmäßig die Lernfortschritte des Kindes.

5.1 Förderbereiche

Im Gemeinsamen Unterricht an unserer Schule werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen "Sprache", "Emotionale Entwicklung" und "Lernen" unterrichtet. Schüler mit Sprachentwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten werden zielgleich d.h. nach den Lernzielen der Grundschule unterrichtet, Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent d.h. nicht in allen Unterrichtsfächern nach den Lernzielen der Grundschule unterrichtet. Die unterschiedlichen Angebote und Anforderungen entsprechen ihren individuellen Lernvoraussetzungen.
Dabei sind in den Klassen mit gemeinsamem Unterricht differenzierende Formen der Planung sowie der Durchführung und der Ausgestaltung der Unterrichts- und Erziehungsprozesse in besonderem Maße erforderlich. Gemeinsamer Unterricht ermöglicht den Kindern, im sozialen Bereich voneinander zu lernen und eine Vielzahl von Anregungen im Leistungsverhalten zu erhalten.

5.1.1 Förderschwerpunkt  "Sprache" 

Förderbedarf im Bereich Sprache liegt vor, wenn ein Kind in einem oder mehreren der folgenden Aspekte Beeinträchtigungen aufweist:

  • Aussprache (phonetisch-phonologischer Bereich [Dyslalie/Stammeln]: Störung der Aussprache einzelner, mehrerer oder vieler Laute und Laut-verbindungen; diese werden durch andere Laute ersetzt oder falsch bzw. gar nicht gesprochen)

  • Satz- und Wortbildung (morphologisch-syntaktischer Bereich: die Wortbildung und/oder der Satzbau sind nicht korrekt)

  • Wortschatz (semantisch-lexikalischer Bereich: die Bedeutung von Wörtern wird nicht verstanden, der aktive und/oder passive Wortschatz ist nicht altersentsprechend, es treten Wortfindungsstörungen auf)

  • Redefluss (pragmatisch-kommunikativer Bereich: Stottern, mangelndes Sprachverständnis, Poltern[überhastete Sprechweise], Sprechangst)

  • allgemeine Sprachentwicklungsverzögerung (verspäteter Sprechbeginn und/oder verlängerte Sprachentwicklung; Kennzeichen sind: Fehler bei der Aussprache und beim Satzbau sowie ein nicht altersgemäßer Wortschatz)

5.1.2 Förderschwerpunkt "Emotionale Entwicklung"

Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich des Verhaltens haben oft Schwierigkeiten, ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen, oder werden durch familiäre oder soziale Probleme überfordert. So ziehen sie sich in sich selbst zurück oder reagieren mit Aggressionen oder Clownerien. Dadurch werden sie meist von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern abgelehnt. So benötigen diese Kinder und Jugendlichen Hilfen, um ihre Umwelt anders wahrnehmen zu können, angemessene Verhaltensweisen und ein positives Selbstwertgefühl aufbauen zu können.

5.1.3 Förderschwerpunkt "Lernen"

Die pädagogische Ausgangslage von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Lern- und Leistungsverhaltens, insbesondere des schulischen Lernens, stellt sich vielfach in Verbindung mit Beeinträchtigungen der motorischen, sensorischen, kognitiven, sprachlichen sowie sozialen und emotionalen Fähigkeiten dar. Diese können unmittelbare Auswirkungen auf alle grundlegenden Entwicklungsbereiche haben und zeigen sich vor allem

  • in der Grob- und Feinmotorik
  • in Wahrnehmungs- und Differenzierungsleistungen
  • in der Aufmerksamkeit
  • in der Entwicklung von Lernstrategien
  • in der Aneignung von Bildungsinhalten
  • in Transferleistungen
  • im sprachlichen Handeln
  • in der Motivation
  • im sozialen Handeln
  • im Aufbau von Selbstwertgefühl und einer realistischen Selbsteinschätzung
Beeinträchtigungen in den genannten Entwicklungsbereichen haben wiederum Auswirkungen auf Denken, Orientierungsfähigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen. Hierbei werden Ausmaß und Folgen einer Lernbeeinträchtigung insbesondere vom soziokulturellen Um-feld, von der Einstellung und dem Verhalten von Bezugspersonen, vor allem von Familienmitgliedern, beeinflusst.

5.2 Realisierung

Die Förderung der Schüler geschieht nach Absprache zwischen dem Grundschullehrer und dem Förderschullehrer im Klassenverband, in Einzeltherapie/- förderung, in Kleingruppenarbeit oder im Team-teaching; eine ebenso wesentliche Rolle spielt die Beratung der Eltern und die Zusammenarbeit mit Logopäden, Ergotherapeuten und/oder anderen an der Förderung des Kindes beteiligten Experten. Des Weiteren werden Kinder je nach Behinderungsart von sozialintegrativen Fachkräften im Unterricht begleitet.
Aufgaben von sonderpädagogischen Lehrkräften und Lehrkräften der allgemeinen Schule sind daher:

  • die Abstimmung im Hinblick auf ihr pädagogisches Handeln
  • die Gestaltung eines Klimas der gemeinsamen Verantwortung in der Lerngruppe, das von Akzeptanz und Toleranz, von Rücksichtnahme und Unterstützungsbereitschaft geprägt ist
  • eine besondere Berücksichtigung der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • eine Einbindung von individualisierenden und differenzierenden Maßnahmen in ein pädagogisches Gesamtkonzept der Lerngruppe
  • die Förderung der motorischen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung aller Kinder
  • die Stärkung der Persönlichkeit von Schülerinnen und Schülern durch Förderung des Selbstvertrauens, des Selbstwertgefühls, der Leistungsbereitschaft, der Frustrationstoleranz 
  • die Entwicklung und die Fortschreibung eines Förderplans
  • die gemeinsame Beratung mit den Eltern. Spezifische Aufgaben der sonderpädagogischen Lehrkräfte betreffen:
  • die begleitende Diagnostik
  • die Förderprogramme für Motorik, Wahrnehmung und Handlungsfähigkeit sowie sprachliches Handeln und kognitive, emotionale und soziale Entwicklung 
  •  die Förderung von Lernstrategien und Arbeitsorganisation 
  • die Beratung für den gemeinsamen Unterricht
5.3 Förderpläne
Ein individueller Förderplan verzahnt individuelle, entwicklungsspezifische Förderziele mit fachbezogenen Lernzielen und standortbezogenen Lehrplänen. In einem Förderplan werden relevante Aspekte der Lernausgangslage, vordringliche Förderziele sowie festgelegte Maßnahmen für die Unterrichtspraxis dokumentiert. Für jeden Schüler wird jährlich auf Grundlage von Beobachtungen und sonderpädagogischer Diagnostik ein Förderplan erstellt, der im Laufe des Schuljahres evaluiert und ggf. überarbeitet wird:

Schritte zur Erstellung eines Förderplanes

  • Ausgangslage ermitteln
  • in Wahrnehmungs- und Differenz  Verhaltensbeobachtungen austaschen
  • Stärken und Schwächen darstellen
  • Kind-Umfeld-Analyse durchführen
  • Förderziele finden
  • Lernmaterial, Konzepte, Methoden auswählen
  • Zuständigkeiten verabreden
  • Zeitliche Rahmen festlegen
  • Umsetzungsmöglichkeiten in der Schulumgebung planen
  • Maßnahmen evaluieren
Notationsschema

Für jeden Schüler bzw. jede Schülerin mit Förderbedarf  wird ein Förderplan mit individuellen Maßnahmen erstellt. Förderangebote, Ziele, Methoden und Name der Lehrperson werden in zeitlich regelmäßigen Abständen in den Förderplan eingetragen. So ist eine genaue Übersicht über die Entwicklung des Schülers/der Schülerin möglich. Eine Ermittlung des weiteren Förderbedarfs wird durch das Notationsschema ebenfalls möglich, sodass bei Bedarf kurzfristig ein neuer Förderplan erstellt werden kann.