12. Übergang weiterführende Schulen

Mit dem 4. Schuljahr geht die Grundschulzeit zu Ende. Die Schüler und Schülerinnen verlassen die ihnen inzwischen so vertraut gewordene Schule. Dieser Wechsel, dem eine besondere Bedeutung in der Schullaufbahn des Kindes zukommt, wird durch intensive Elternberatung und zusätzliche Informationen vorbereitet.
Daher findet an unserer Schule schon im Herbst ein Elternabend statt, auf dem die Schule die Eltern der Viertklässler über die weiterführenden Schulen informiert. Dabei werden die Eltern über die verschiedenen Schulformen und Schullaufbahnmöglichkeiten aufgeklärt, die ihren Kindern nach Abschluss der Klasse 4 offen stehen. Ebenso werden die notwendigen Voraussetzungen angesprochen, die ein Kind für den Besuch der jeweiligen Schulform erfüllen sollte, wie z. B. Leistungen, Leistungsvermögen, Arbeitshaltung, Sozialverhalten, etc.

Bereits vor dem Übergang finden verschiedene Kontakte mit den weiterführenden Schulen statt:

  • Die Schulen der Sekundarstufe 1 laden zu Informationsveranstaltungen und zu Tagen der offenen Tür ein

  • Die Kinder haben die Möglichkeit, an bestimmten Tagen am Unterricht der weiterführenden Schulen teilzunehmen

  • Die zukünftigen Klassenlehrer/innen der Klasse 5 hospitieren soweit möglich im Unterricht unserer 4. Schuljahre und nehmen Kontakt zu ihren neuen Schülern und Schülerinnen auf


Bei den Elternsprechtagen gegen Ende des ersten Halbjahres werden die Erziehungsberechtigten der Viertklässler in Einzelgesprächen von der jeweiligen Klassenlehrerin im Hinblick auf die weitere Schullaufbahn beraten. Die Empfehlung für die Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses. Darin wird die Schulform Hauptschule, Realschule oder Gymnasium genannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist, daneben auch die Gesamtschule. Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz benannt. Über die begründete Empfehlung entscheidet die Klassenkonferenz. Seit 2010 liegt die Entscheidung, an welcher weiterführenden Schule das Kind angemeldet wird, in der Hand der Eltern. Das bedeutet, dass Eltern auch eine Schulform auswählen können, die laut Empfehlung nicht vorgeschlagen wird. Einen Prognoseunterricht, beim dem die Kinder sich bei Nichtempfehlung für die gewählte Schulform "qualifizieren" müssen, gibt es seit 2010 nicht mehr.  Die Empfehlung der Grundschule soll den Eltern jedoch als wichtiger Anhaltspunkt für die weitere Schullaufbahn dienen.

Bei der Anmeldung Anfang Februar müssen die Eltern das Halbjahreszeugnis mit dieser Empfehlung bei der weiterführenden Schule vorlegen. Im Anhang befinden sich vier Anmeldescheine, die alle an der ausgesuchten weiterführenden Schule abgegeben werden müssen. Nach dortiger erfolgter Aufnahme des Kindes werden die 4 Anmeldescheine wie folgt verwaltet: einen Schein behält die gewählte weiterführende Schule, einen Schein bekommt die Stadt Wetter, einen Schein erhalten die Erziehungsberechtigten und ein Schein wird an die abgebende Grundschule geschickt. Sollte die gewünschte weiterführende Schule - meistens ist das die Gesamtschule, die ablehnen kann - das Kind nicht aufnehmen, müssen die Erziehungsberechtigten eine andere Schule wählen und sich dazu in unserem Sekretariat neue Anmeldescheine holen.

Nach dem Schulwechsel der Kinder findet ein regelmäßiger Kontakt zwischen der Grundschule und den weiterführenden Schulen statt. Die ehemaligen Grundschullehrer/innen werden zu den Erprobungsstufenkonferenzen der 5. und 6. Klassen aller Schulen eingeladen. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Beispiel zu den Themen wie - Empfehlungen der Grundschule, Leistungsstand der Kinder, Probleme einzelner Schüler/innen – auszutauschen.