7.1 Vorbemerkungen
Alle Kinder sind verschieden! Das macht
sie so interessant, so liebenswert und den Beruf des Pädagogen so
spannend. Sie haben unterschiedliche Begabungen, jeweils andere
Stärken und Schwächen. Ihre Entwicklung verläuft in ganz
individuellen Zeitrastern und Wegen. Wenn Kinder eingeschult werden,
dann kommt zu uns keine Gruppe gleichförmiger Jungen und
Mädchen, sondern wir treffen auf jeweils einzigartige Individuen.
Darauf müssen wir uns einstellen und
jedes Kind dort abholen, wo es bezüglich seiner Entwicklungen und
Neigungen steht. Nur dann werden wir allen Jungen und Mädchen
gerecht. Dies geschieht durch Individualisierung und Differenzierung.
Dazu zählt
-
dass wir Kindern unterschiedlich viel Zeit zugestehen, um die beiden ersten Schuljahre zu durchlaufen,
-
dass nicht alle Kinder zur gleichen Zeit den gleichen Lernstoff bewältigen können und müssen,
-
dass man Kinder dort bestärkt und zusätzlich fördert, wo besondere Begabungen erkennbar sind,
-
dass man Kindern dort hilft, wo Schwierigkeiten deutlich werden,dass Kinder
-
selbstständiges Lernen erlernen
(Lernen des Lernens) und damit eine Schlüsselqualifikation in
unserer sich schnell wandelnden Gesellschaft erwerben.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse
hat das Land in einem Gesetz geregelt, welchen pädagogischen
Ansprüchen die Arbeit in der Schuleingangsphase gerecht werden
muss. Schulen erhalten bei der Umsetzung Entscheidungsfreiheiten
bezüglich des Weges, jedoch nicht bezüglich der Ziele.
Sie müssen sichern,
Ob Schulen diese Aufgaben bewältigen,
indem sie jahrgangsübergreifende Klassen bilden oder bei der
traditionellen Form der jahrgangsbezogenen Klassen bleiben (jede Klasse
hat nur Schüler/innen eines Einschulungsjahrgangs), ob sie
Mischformen wählen oder noch andere Lösungen finden, das
bleibt ihnen überlassen.
Alle Schulen haben sich intensiv mit den
unterschiedlichen Möglichkeiten auseinandergesetzt und sich in der
Schulkonferenz für das Modell entschieden, von dem sie glauben,
dass es für die Schülerinnen und Schüler am besten ist.
Für die Grundschule Grundschöttel haben die Mitglieder der
Schulkonferenz beschlossen, dass in jahrgangsbezogenen Klassen
unterrichtet wird.
7.2 Lernstandsdiagnostik als Basis der unterrichtlichen Arbeit
7.2.1 Zusammenarbeit zwischen Schule, Kindergarten und Eltern
Die Grundschule Grundschöttel
arbeitet nicht nur mit den vier ortsansässigen
Kindertagesstätten zusammen, sondern hat auch zahlreiche
Schulanfänger aus angrenzenden Stadtteilen in ihren
Eingangsklassen, so dass wir mit vielen Kindertagesstätten und
verschiedenen Trägern im Arbeitskreis Grundschule -
Kindertageseinrichtungen zusammenarbeiten. Die Bereitschaft der
einzelnen Kindertagesstätten zur Kooperation ist bei allen KiTas
vorhanden, die Weitergabe von Informationen zu einzelnen Kindern ist im
Rahmen des Schulgesetzes geregelt.
Augenblickliche Situation der Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen
-
Lehrkräfte der Schule führen
in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen die Sprachstandserhebungen
„Delfin 4“ in den Kindertageseinrichtungen durch.
-
Die Schule nimmt vor der Einschulung
die Informationen über Schulanfänger entgegen, die die
Kindertageseinrichtungen freiwillig weitergeben.
-
Allgemeine Einschulungskonferenzen
erfolgen nicht, weil die Kindertageseinrichtungen aus Gründen des
Datenschutzes dazu nicht befugt sind. Infolgedessen muss die Schule
ihre Informationen zu den Lernständen der einzelnen Kinder selbst
erheben.
-
In Fällen, bei denen dringender
Handlungsbedarf besteht (z.B. bei der Einleitung eines AO-SF vor der
Einschulung), wird die Schule zu gemeinsamen Gesprächen zwischen
Kindertageseinrichtung, Eltern und Schule einladen.
-
Alle Kindertageseinrichtungen besuchen
mit den angehenden Schulanfängern die künftige Schule, vor
den Sommerferien lernen die zukünftigen Erstklässler dann
ihre Klassenlehrerin kennen, die sie zu einer Schulstunde mit
Erstklassunterricht in die Schule einlädt.
-
Die Schulleitung der Grundschule
Grundschöttel informiert die Eltern der Vierjährigen in den
KiTas rechtzeitig vor der Sprachstandserhebung über Schulprofil,
Schulfähigkeitsprofil, Ablauf und Durchführung sowie
Auswertung von Delfin 4 sowie alle wichtigen Dinge, die Eltern und
KiTas im Zeitraum bis zur Schulanfängeranmeldung fördern
sollten.
7.2.2 Anmeldeverfahren (Bezugspunkt Schulfähigkeitsprofil)
Die vorschulische Bildung ist gemeinsame
Aufgabe von Eltern und Kindertageseinrichtung. Die Grundschule
übernimmt mit der Einschulung die Aufgabe der
Kindertageseinrichtung. Vor diesem Hintergrund ist die genaue Kenntnis
des kindlichen Entwicklungsstandes wichtig. Dies kann jedoch nur mit
präzisen Erhebungsverfahren gelingen. Als Ergebnis der gewonnenen
Daten erfolgt dann die schulische differenzierte Förderung in der
Schuleingangsphase.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung (10
Monate vor der Einschulung) ist es wichtig, Defizite im Bereich Sprache
festzustellen, um möglicherweise entsprechende Sprachkurse
anzubieten. Gleiches gilt für Defizite im motorischen und
vestibulären Bereich. Außerdem müssen Eltern auf
besondere auffällige Probleme hingewiesen werden, die eine
spätere schulische Förderung beeinflussen können.
Anmeldeverfahren
-
Ein Mitglied des Kollegiums erledigt
die Erhebung aller üblichen Daten und informiert die Eltern
über die schulischen Betreuungskonzepte und sonstigen Angebote
(z.B. Offene Ganztagsschule).
-
Auf dem Anmeldeformular geben die
Eltern (freiwillig) auch an, ob ihr Kind besondere Entwicklungsprobleme
hat und sich bereits in Fachbehandlung befindet (z.B. in
psychologischer Behandlung, Ergotherapie oder logopädischer
Behandlung) oder ob es besondere Medikamente benötigt.
-
Ein weiteres Mitglied des Kollegiums
führt gleichzeitig mit jedem Kind im gleichen Raum und in einer
freundlichen Atmosphäre ein Kennenlerngespräch durch. Darin
werden die Kinder animiert,
-
von sich selbst, ihrem Kindergarten und ihren Freunden zu erzählen
-
zu einem Bild zu erzählen
-
sich zu bewegen
-
Geräusche zu differenzieren
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Farben und Formen zu differenzieren
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klanglich gleiche Wörter zu ermitteln (Reimpaare)
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sich an einem Würfelspiel zu beteiligen
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ein Bild zu einem vorgegebenen Thema zu malen.
-
Während des
Kennenlerngesprächs protokolliert die Lehrkraft ihre Beobachtungen
und Ergebnisse auf einem Formblatt vorwiegend im Ankreuzverfahren.
-
Anschließend bespricht die
Lehrkraft mit den Eltern das Gesamtbild, das sich aus den Angaben der
Eltern und dem ersten Eindruck ergeben hat. Die Eltern erhalten ggf.
bereits Hinweise zur besonderen Förderung. Falls die Eltern
weitere Angaben zu ihrem Kind machen, werden diese auf dem
Beobachtungsprotokoll festgehalten.
-
Die während der Anmeldung
erhobenen Daten (Anmeldeformular, Untersuchungsprotokoll, von dem Kind
gemaltes Bild, Foto des Kindes) werden aufbewahrt.
Wenige Wochen nach der Einzeldiagnostik
besucht das Kind innerhalb einer Gruppe von künftigen
Schulanfängern seiner Kindertageseinrichtung erneut die Schule.
Dann verbringen die Kinder gemeinsam etwa 60 Minuten in einem
Klassenraum und werden ermutigt, zu einer vorgelesenen Geschichte zu
erzählen, Stabfiguren anzumalen und auszuschneiden sowie
anschließend zur Geschichte zu spielen. Mitglieder des Kollegiums
beobachten die Kinder während dieser Zeit. Sinn dieses zweiten
Besuches ist es, zum einen feinmotorische Fähigkeiten der Kinder
zu diagnostizieren, zum anderen aber vor allem auch das Verhalten des
einzelnen Kindes in der Gruppe zu analysieren.
Unter Schulfähigkeitsprofil verstehen
wir, dass das Schulkind in der Lage sein muss, Kulturtechniken in einer
Gruppe zu erlernen. Daher werden während des zweiteiligen
Schulspiels (siehe oben Einzeldiagnostik bei der
Schulanfängeranmeldung + Gruppensituation beim Besuch des
Kindergartens in der Schule) alle Wahrnehmungsbereiche, die
Sprachentwicklung sowie das Sozial- und Arbeitsverhalten des
Vorschulkindes überprüft. Bei Auffälligkeiten suchen wir
das Gespräch mit den Eltern und den Erzieherinnen in den
Einrichtungen. Auch die Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern zur Frühförderung des Kindes vor der Einschulung ist
selbstverständlich.
Sprachkurse: Kinder, bei denen sich der Verdacht
ergibt, dass sie Schwierigkeiten im aktiven und passiven Sprachgebrauch
haben, werden nach den Osterferien zu einem Sprachkurs geladen. Bei
Problemen, die eher auf der logopädischen Ebene liegen, erhalten
die Eltern einen entsprechenden Therapiehinweis.
7.2.3 Informationen zur Einschulung für Eltern
Die Eltern erhalten Informationen rund um
die Schuleingangsphase sowie das Schulfähigkeitsprofil und die
Schuleingangsvoraussetzungen von Kindern bereits in der Phase der
Schulanfängeranmeldungen im Herbst vor der Einschulung. Bei
diesem Infoabend wird auch der Übergang von der
Kindertageseinrichtung bis zur Einschulung erörtert. Vor den
Sommerferien findet ein Elternabend mit der künftigen
Klassenlehrerin statt, damit sich letzte Fragen und Einzelheiten
klären lassen.
7.2.4 Ermittlung der Lernausgangslage in
den Entwicklungs- und Lernbereichen in den ersten Schulwochen (bis zu
den Herbstferien) und Sicherstellung der Umsetzung erster
unterrichtlicher Konsequenzen
Bereits bei der Anmeldung werden nach dem
zuvor beschriebenen Verfahren erste Eindrücke von allen Kindern
gewonnen. Beobachtungsbögen der Schulanfängeranmeldung sowie
des Schulspiels dienen der weiteren Orientierung der späteren
Klassenlehrerin und werden im Verlauf der Schuleingangsphase durch
Lern- und Entwicklungsbögen sowie durch andere Diagnoseinstrumente
zur Überprüfung des individuellen Lernfortschritts
ergänzt und fortgeführt. Dabei ist klar, dass alle künftigen
Schulanfänger in den zehn Monaten bis zur Einschulung noch
erhebliche Entwicklungssprünge machen werden.
Schuleingangsdiagnostik: Die Ermittlung der Lernausgangslage ist
die Voraussetzung für die individuelle Förderung eines jeden
Kindes. Sie muss mit dem ersten Schultag beginnen. Diese Aufgabe
übernimmt jede Lehrkraft für ihre Schülerinnen und
Schüler, weil sie für die weitere Gestaltung der
Individualförderung zuständig ist. In den ersten Schulwochen
stellt sie fest, über welche Kompetenzen die Kinder verfügen.
Elterngespräch: Die Eltern aller Lernanfänger werden
nach den Herbstferien zu einem Elterngespräch eingeladen. Sie
schildern der Lehrkraft, wie sie selbst ihr Kind sehen, wo sie seine
Stärken glauben und wo sie Schwierigkeiten vermuten. Die Lehrkraft
ihrerseits berichtet über den Leistungsstand und individuelle
Beobachtungen.
7.3 Die flexible Verweildauer -
Flexibilisierung der Verweildauer unter Berücksichtigung der
verbindlichen Anforderungen nach Klasse 2 - zieladäquate und
schulorganisatorische Umsetzung
Die neuen Lehrpläne machen genaue
Aussagen, welche Lernstände am Ende der Jahrgangsstufe 2 in den
verschiedenen Fächern und Aufgabenschwerpunkten bezüglich der
Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse erreicht werden
müssen. Auf dem Weg dorthin schreiten die Kinder unterschiedlich
schnell voran. Die Klassenlehrerin überprüft
regelmäßig anhand von Diagnosebögen, inwieweit jedes
einzelne Kind sich auf diesem Weg entwickelt hat und wo es steht. Die
Eltern werden auf den Elternsprechtagen darüber informiert.
Grundsätzlich gilt:
-
Die Regelzeit zum Durchlaufen der Schuleingangsphase beträgt zwei Jahre.
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Wenn ein Kind am Ende dieser Zeit
bezüglich der in den Lehrplänen definierten Kompetenzen
erhebliche Defizite aufweist, die eine erfolgreiche Mitarbeit in Klasse
3 unwahrscheinlich erscheinen lassen, verbleibt es ein weiteres Jahr in
der Schuleingangsphase.
-
Ein Kind wechselt bereits nach einem
Jahr in die Jahrgangsstufe 3, wenn es aufgrund des erreichten
Lernstandes und seiner sozialen Kompetenzen dort ebenso erfolgreich wie
bisher mitarbeiten kann. Bestehen Zweifel daran, dass der weitere
Lernweg ebenso erfolgreich verläuft, so verbleibt das Kind in der
Schuleingangsphase.
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Ein Wechsel nach einjähriger
Schuleingangsphase wird außerdem nur beschlossen, wenn die
Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen.
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